–  Pressespiegel

«Was hat Fristenregelung im Strafrecht zu suchen?», Rabe Info

Wer wissen möchte, unter welchen Bedingungen frau hierzulande abtreiben darf, muss das Strafgesetzbuch aufschlagen. Bis heute sind Schwangerschaftsabbrüche, inklusive der Fristenregelung im Strafrecht verankert. Dies, obwohl gemäss der mittlerweile 21-jährigen Fristenregelung Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche grundsätzlich legal sind.

Durch die Verankerung im Strafrecht komme der Schwangerschaftsabbruch als Straftat mit Ausnahme daher, kritisiert Barbara Berger, Geschäftsleiterin von Sexuelle Gesundheit Schweiz, der Dachorganisation der Fachstellen für sexuelle Gesundheit. Demnach sei die Entkriminalisierung von Abtreibungen in der Schweiz quasi auf halbem Wege stehengeblieben. Auf den Frauen laste ein hoher Rechtfertigungsdruck und auch Spitäler und Ärzt*innen wähnten sich stets mit einem Fuss im Gefängnis.

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