Newsletter 2_2021 von SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ
Auch in der Schweiz ist die körperliche Selbstbestimmung in Zusammenhang mit der Revision des Sexualstrafrechts ein Thema. Der Anspruch, dass sexuelle Beziehungen auf gegenseitigem Einverständnis beruhen müssen, hat jedoch keinen Eingang in den vorliegenden Revisionsentwurf gefunden. SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ fordert in einer Medienmitteilung, dass die Schweiz das Konsens-Prinzip im neuen Sexualstrafrecht aufnimmt, damit es internationalen Menschenrechtsstandards und der Istanbul-Konvention gerecht wird.