–  Medienmitteilung

Sexualstrafrechtsreform: SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ ist empört über den Gesetzesentwurf

SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ befürwortet eine Revision des Sexualstrafrechts. Denn das aktuelle Sexualstrafrecht ist veraltet und muss dringend angepasst werden. Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf ist jedoch genauso enttäuschend, da er es verpasst, die Zustimmung im Gesetz zu verankern. Denn sexuelle Handlungen müssen auf der Zustimmung aller Beteiligten beruhen: «Nur ja heisst ja».

SGCH kritisiert die Einführung eines neuen Straftatbestandes des sexuellen Übergriffs basierend auf dem «Nein ist Nein» Ansatz (Art. 187a). Anstatt alle nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen als Vergewaltigung zu behandeln, wird mit Art. 187a eine neue Kategorie geschaffen, die milder beurteilt wird. Dies führt zu einer problematischen Hierarchisierung von nicht einvernehmlichen sexuellen Handlungen. Sowohl ein sexueller Übergriff als auch eine Vergewaltigung bedeuten sexualisierte Gewalt, bei der das Recht auf körperliche Unversehrtheit schwerwiegend verletzt wird.

Des Weiteren ist die Definition von Vergewaltigung (Art. 190) unakzeptabel und gefährlich. Im Entwurf wird eine Definition von Vergewaltigung beibehalten, die auf Gewalt, Nötigung und Widerstand basiert, anstatt das Einverständnis ins Zentrum zu setzen. Vergewaltigung muss umfassend definiert werden nach dem Grundsatz: «Nur ja heisst ja»: Jedes vaginale, orale und anale Eindringen ist ebenfalls als Vergewaltigung einzustufen. Die Definition sollte zudem geschlechtsneutral formuliert sein, so dass sie sich auf alle Personen unabhängig von Geschlecht und Körper der betroffenen Person bezieht und über eine binäre Kategorisierung von Geschlecht hinausgeht.

Die Istanbul-Konvention hält fest, dass das Einverständnis die Grundlage sexueller Handlungen sein muss. Die Schweiz hat diese 2017 ratifiziert und ist damit verpflichtet, sie umzusetzen. «Die Schweiz hätte die Chance gehabt, diesen Grundsatz ins neue Strafgesetzbuch aufzunehmen, wie das bereits mehrere europäische Länder getan haben. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der aktuelle Entwurf kein zeitgemässes Sexualstrafrecht erhält, welches den internationalen Standards entspricht», so Susanne Rohner, Advocacy Verantwortliche von SGCH.

SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ fordert deshalb die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates und das Parlament auf, den Entwurf nochmals dahingehend zu überarbeiten, dass die Anforderungen der Istanbul-Konvention aufgenommen werden. Sie könnten damit ein positives Signal an die Gesellschaft senden: Sexuelle Beziehungen basieren auf dem gegenseitigen Einverständnis.

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