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Caritas: Neuer Schutzbrief soll Mädchen vor Beschneidung bewahren

Der Bund hat einen Schutzbrief veröffentlicht, der über die Strafbarkeit von weiblicher Genitalbeschneidung informiert. Dieser hilft Familien und Mädchen, sich vor der illegalen Praxis zu schützen – ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Beschneidung.

Die weibliche Genitalbeschneidung ist eine grobe Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und verstösst gegen internationales und nationales Recht – auch wenn sie im Ausland vorgenommen wurde. Nun legen das Bundesamt für Gesundheit und das Staatssekretariat für Migration erstmals ein offizielles Dokument vor, das explizit auf die Strafbarkeit von Female Genital Mutilation/Cutting (kurz FGM/C) hinweist. Der Schutzbrief beinhaltet zudem praktische Handlungsanweisungen im Verdachtsfall und führt Hilfsangebote für betroffene Mädchen und Frauen auf.

Als Mitglied der Trägerschaft des Netzwerks gegen Mädchenbeschneidung Schweiz hat Caritas Schweiz schon lange einen solchen Schutzbrief gefordert, wie ihn beispielsweise Deutschland oder die Niederlande bereits kennen.

«Der Schutzbrief ist ein wichtiges Präventionsinstrument gegen die weibliche Genitalbeschneidung.»
DENISE SCHWEGLERPROJEKTVERANTWORTLICHE FGM/C BEI CARITAS SCHWEIZ

Beschneidungen werden praktisch nie in der Schweiz vorgenommen, häufiger ist hingegen eine Gefährdung bei einer Reise in das Heimatland. Oftmals üben dort Familienangehörige Druck aus.

«Viele Verwandte und Bekannte von bedrohten Mädchen sind sich nicht bewusst, dass weibliche Genitalbeschneidung in der Schweiz verboten ist und auch dann juristisch verfolgt werden kann, wenn sie im Ausland begangen wurde.»
ABSHIRA MAHAMEDMULTIPLIKATORIN BEIM NETZWERK GEGEN MÄDCHENBESCHNEIDUNG SCHWEIZ

Der Schutzbrief ist auf Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Amharisch, Arabisch, Somali und Tigrinja verfasst. Mit seinen zwölf Seiten ist das Dokument bewusst so konzipiert, dass es leicht im Reisepass mitgeführt werden kann.

Der Schutzbrief richtet sich des Weiteren an Fachpersonen wie Sozialarbeitende, Lehrpersonen oder medizinische Fachpersonen. Sie können ihn beispielsweise vor einer bevorstehenden Auslandsreise in der Beratung oder als ergänzende Massnahme zur Information bei einer möglichen Gefährdung einsetzen.

Der Schutzbrief gegen Mädchenbeschneidung kann als PDF oder in gedruckter Form via Website des Bundesamts für Gesundheit bezogen werden:

Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz