Nationale Tagung 2025: Recht vor Ritus – 150 Jahre Vorrang der Zivilheirat
An der nationalen Tagung «Recht vor Ritus» werden verschiedene Perspektiven aus der Wissenschaft und Praxis aufgezeigt. Auch Sie sind zu dieser Diskussion herzlich eingeladen
Heiraten ist nicht reine Privatsache, oder der Religion vorbehalten, sondern unterliegt auch der staatlichen Verantwortung. So darf eine Eheschliessung erst ab 18 Jahren erfolgen und muss als Erstes auf dem Standesamt stattfinden. Dennoch wird das Ehemindestalter auch in der Schweiz durch religiöse Voraustrauungen umgangen. Personen werden teils unter Zwang religiös-rituell verheiratet oder es ergeben sich Problematiken der Eheauflösung im religiösen Kontext, die auch Fragen der Gleichstellung betreffen.
«Recht vor Ritus» organisiert durch die Fachstelle Zwangsheirat – Nationales Kompetenzzentrum
Wann: Donnerstag, 6. November 2025 (ganztags, voraussichtlich modular besuchbar)
Kosten: Essenskostendeckung
Wo: Eigerstrasse 71, 3007 Bern
Deutsch/Französische Simultanübersetzung ist vorhanden.
- Nationale Tagung 2025: Recht vor Ritus – 150 Jahre Vorrang der Zivilheirat
- Datum:
- Veranstalter: Fachstelle Zwangsheirat - Nationales Kompetenzzentrum
- Ort: Bern
- Website: Anmeldung