Das Recht auf Partizipation

Artikel 2 der IPPF-Deklaration zu den sexuellen Rechten beinhaltet das Recht auf Partizipation unabhängig von Geschlecht, Sexualität oder Gender.

Alle Menschen haben Anspruch auf Rahmenbedingungen, die eine aktive, freie und sinnvolle Partizipation an der Entwicklung ziviler, ökonomischer, sozialer, kultureller und politischer Aspekten des menschlichen Lebens sowohl auf lokaler als auch auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene ermöglichen. Durch deren Entwicklung wird dazu beigetragen, dass Menschenrechte und Grundfreiheiten verwirklicht werden können. 

  • Alle Menschen haben Anspruch darauf, an der Entwicklung und Umsetzung von politischen Massnahmen, die für ihr Wohlergehen, einschliesslich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, entscheidend sind, mitzuwirken. Diese Beteiligung hat unter Ausschluss von formellen oder informellen Hindernissen wie Art des Zivilstandes oder HIV Status zu erfolgen. Ebenso darf die Teilnahme nicht durch diskriminierende, geschlechtsspezifische Vorschriften, Stereotypien oder Vorurteile, die die Mitwirkung von Personen auf der Basis von Meinungen über das Gender oder die sexuellen Schicklichkeit’ beinhalten, ausgeschlossen oder einschränkt werden. 
  • Junge Menschen, die häufig ausgegrenzt werden, haben das Recht, Mitwirkende und Protagonisten von Veränderungsprozessen in ihren Gesellschaften zu sein. Sie müssen über sinnvolle Möglichkeiten verfügen, um an der Entwicklung von politischen Massnahmen und Programmen zum Schutz, zur Förderung und zur Verwirklichung sexueller und reproduktiver Rechte und Gesundheit mitarbeiten und die Verantwortung dafür mittragen zu können. 
  • Alle Menschen sollen ohne Diskriminierung und uneingeschränkt am öffentlichen und politischen Leben teilnehmen sowie ein öffentliches Amt bekleiden und alle öffentlichen Funktionen ausüben können. 
  • Als Grundlage für die Partizipation hat jeder Mensch das Recht auf Mobilität und das Recht, das eigene Land verlassen oder in es zurückkehren zu können. Alle Menschen haben das Recht auf gleichen Zugang zu Dokumenten, die diese Mobilität und das Reisen ohne Diskriminierung ermöglichen.

Artikel 2 IPPF Erklärung der sexuellen Rechte

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