Nackter Männerrücken

Haben Sie sexuelle Gewalt oder einen sexuellen Übergriff erlebt?

Sexuelle Gewalt ist in der Schweiz verboten. Aber: Sexuelle Gewalt kommt vor. Sie kann alle Personen treffen: Frauen, Männer, Kinder, Homosexuelle, trans Personen, Personen mit Behinderung. Manche Opfer kennen den Täter oder die Täterin, manche nicht.

Suchen Sie sich Hilfe! 

Nächste Schritte

  • Sprechen Sie mit einer Person, der Sie vertrauen. Zum Beispiel mit einer guten Freundin, einem Arbeitskollegen oder Ihren Eltern. 
  • Melden Sie sich bei einer Beratungsstelle der Opferhilfe.
    Die Fachpersonen der Beratungsstelle hören Ihnen zu und helfen Ihnen weiter. Sie bekommen Informationen zu diesen Themen:
    • Was sind meine Rechte?
    • Wo bekomme ich psychologische Hilfe?
    • Was sind die Vorteile und Nachteile einer Anzeige bei der Polizei?
  • Ist der Übergriff erst kürzlich passiert?
    • Gehen Sie zu einem Arzt oder einer Ärztin, auch wenn Sie nicht verletzt sind.
      Am besten innerhalb von 48 Stunden.
      Oder: Gehen Sie in die Notfall-Abteilung eines Spitals, oder in die Frauenklinik. 
  • Wenn Sie beim Arzt, bei der Ärztin oder im Spital sind:
    • Lassen Sie sich untersuchen und beraten. Sie bekommen Medikamente, Behandlungen und erste psychologische Hilfe.
    • Lassen Sie wenn möglich Spuren sichern.
      Zum Beispiel Sperma in der Scheide nach einer Vergewaltigung.
      Das ist wichtig, falls Sie später eine Anzeige machen wollen. Oder wenn die Polizei den Fall selber bearbeitet.
    • Wenn Sie möchten: Nehmen Sie eine Person mit, der Sie vertrauen
  • Wollen Sie eine Anzeige machen?

Notfall-Kontakte rund um die Uhr

  • Polizei, Telefon: 112
  • Notruf, Telefon: 144
  • Notfall-Abteilung eines Spitals in Ihrer Nähe
  • Beratung für Erwachsene, Telefon: 143
  • Beratung für Junge, Tel: 147, www​.147​.ch (Information in Standardsprache)

Übersetzung in Leichte Sprache, Stufe B1: Pro Infirmis, Büro für Leichte Sprache

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